AGB – SFS-Fluid Systeme GmbH

 

§ 1 Präambel

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma SFS-Fluid Systeme GmbH. Abweichungen – auch aufgrund abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Kunden – bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Artikeländerungen in Farbe oder Design behalten wir uns ausdrücklich vor. Unsere Angebote richten sich nicht an Verbraucher, sondern ausschließlich an Kunden, die Waren in ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden (Unternehmer).


§ 2 Nichtverfügbarkeitsvorbehalt

Wir behalten uns vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen und uns von der Verpflichtungserfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit zu lösen. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.


§ 3 Preise und Lieferungen

Die Preise sind freibleibend und gelten ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu Lasten und Gefahr des Empfängers. Zur Sicherheit kann auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Verpackungs- und Portokosten sind generell vom Käufer zu tragen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.


§ 4 Lieferfristen

Von uns genannte Lieferzeiten gelten nur für Waren, die sich bei uns im Lager befinden. Für alle Waren, die noch an uns geliefert werden müssen, sind genannte Lieferzeiten stets unverbindlich. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Kunde erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder ein fixer Liefertermin schriftlich vereinbart wurde. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind für den Fall des Leistungsverzuges und der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Erfüllung, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die in Folge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen.


§ 5 Datenschutz

Alle für die Abwicklung notwendigen Daten werden von uns gespeichert. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt.


§ 6 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug fällig, sobald die Ware geliefert ist. über die Zahlungsmodalitäten (Vorkasse, Bankeinzug, Kreditkartenzahlung etc.) kann sich der Kunde in Verbindung mit dem Warenangebot informieren. Gerät der Käufer mit der Zahlung des fälligen Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, so können wir auf den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugszinsschadens bleibt uns vorbehalten.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

2. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern sie neuwertig ist.Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

4. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber tritt der Auftraggeber auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

§ 8 Gewährleistung

Eventuell vorhandene Mängel müssen vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an unverzüglich durch den Kunden schriftlich gegenüber uns angezeigt und konkretisiert werden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde die Mängel nicht binnen einer Woche seit Übergabe der Ware gegenüber uns rügt. Im übrigen ist § 377 HGB maßgeblich.


§ 9 Teillieferungen und technische Änderungen

Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von uns vorgenommene und berechnete Nachlieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen auszugleichen. Technische Änderungen, welche die Funktion nicht wesentlich verändern oder verbessern, bleiben vorbehalten.


§ 10 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Esslingen. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Stuttgart. Auf Verträge mit ausländischen Käufern findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Die Anwendung des sonstigen Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.